Häufig gestellte Fragen
Wir haben hier häufig gestellte Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, damit Sie sich einen ersten Einblick in unsere Tätigkeit verschaffen können:
Welche Unterlagen wir für eine Beratung im Erbrecht benötigen
Bei einer Testamentsberatung oder einer Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung besprechen wir Ihre familiäre Situation und rechtlichen Vorstellungen ausführlich. Wenn Sie uns nach einem Erbfall kontaktieren – zum Beispiel wegen einer Pflichtteilsforderung, Testamentsanfechtung oder Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft – benötigen wir vorhandene Unterlagen wie:
- eine Kopie des Testaments (falls vorhanden)
- den bisherigen Schriftverkehr
Bitte lassen Sie uns diese Dokumente möglichst vor dem ersten Beratungstermin zukommen. So können wir uns gut vorbereiten und im Gespräch direkt auf Ihr Anliegen eingehen. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen erforderlich sind, helfen wir Ihnen gern telefonisch weiter.
Kosten
Die Kosten für eine Erstberatung im Erbrecht betragen 190,00 EUR.
Wenn Sie sich nach dem Beratungsgespräch entscheiden, uns mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen, wird dieser Betrag vollständig angerechnet. Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – transparent, fair und nachvollziehbar. Im Gespräch erläutern wir Ihnen alle Kosten und Möglichkeiten ganz in Ruhe.
Ablauf der Beratung
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin, der gut in Ihren Zeitplan passt, und klären, welche Unterlagen wir benötigen. In der Erstberatung zum Erbrecht erhalten Sie eine juristische Einschätzung Ihrer Situation und wir besprechen gemeinsam, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind.
Erst wenn Sie uns anschließend beauftragen und über alle Kosten und Risiken informiert sind, wird ein Mandat abgeschlossen.
Terminvereinbarung
Wenn Sie kurzfristig rechtliche Unterstützung benötigen, rufen Sie uns bitte an – wir versuchen immer, zeitnah einen Termin zu ermöglichen. Auch Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Unsere Öffnungszeiten sind nicht gleich unsere Arbeitszeiten – außerhalb dieser Zeiten bearbeiten wir Ihre Anliegen. Gern können Sie uns jederzeit eine Nachricht hinterlassen oder eine E-Mail senden – wir melden uns bei Ihnen.